zur Startseite
zur Startseite REPERTOIRE
SPIELPLÄNE
REPERTOIRE / Konzerte
KONZERTE
Theater & Schule
DAS THEATER
DIE MENSCHEN
TICKETS
KONTAKT
Niederdeutsche Bühne Wismar

Wer nich bedrüggt, de ward bedragen

Lustspiel von Marion Balbach

Szenenfoto

Betrug:
Laut Lexikon eine »Vermögensschädigung eines anderen in Bereicherungsabsicht« (§263 StGB)!

Pfui Düwel, wo gräsig! Das Gesetzbuch sieht deshalb dafür auch Freiheitsstrafen vor. Man wat würden wi woll grienen, wenn een Bedreger sülwst bedragen ward!

Und was ist, wenn der Geschädigte sein Eigentum selbst durch Betrug erworben hat? Da gerät das Gesetz doch in Schieflage! Teihn Gebote stahn in de Bibel. Oewer mihr as fiefundörtig Millionen Gesetze gifft dat in de Welt, üm disse Gebote to verkloren. Weckereen sall sick dor torecht finnen?

Da ist es doch eigentlich nur gerecht, wenn man sich mit einer eigenen Theorie den rechten Weg sucht. Aber schon Schiller wusste: »Mit des Geschickes Mächten ist kein ew´ger Bund zu flechten«. Und wenn dann noch weibliche Emotionen dazukommen! Denn der Betrug an einer Frau...!!! Wohrt juch! De Erfohrung mücht man ok den slimmsten Bedreger nich tomoden. Dor geht de best Harmonie koppheister, un koppoewer geht dat as dull un unklok, wenn dat heet: »Wer nich bedrüggt, de ward bedragen«.



Sagen Sie Ihre Meinung zu dem Stück! Zum Forum